Transparenz der Gestaltungssatzung

Gestaltungssatzung – unser Standpunkt

Mit jeder Gestal­tungs­sat­zung wird in Per­sön­lich­keits­rech­te ein­ge­grif­fen.

Mit einem sol­chen Ein­griff darf nicht leicht­fer­tig umge­gan­gen wer­den, zumal es sich beim Bau eines Hau­ses in der Regel um einen ein­ma­li­gen Vor­gang han­delt, der emi­nent wich­tig für das gesam­te Leben der Betrof­fe­nen ist. Es muss eine stren­ge Abwä­gung zwi­schen dem indi­vi­du­el­len Recht und den öffent­li­chen Belan­gen erfol­gen, d.h. jeder Ein­griff, jede Ver­ord­nung muss nach­voll­zieh­bar begrün­det wer­den.

Auf kei­nen Fall reicht eine nur geschmack­li­che Argu­men­ta­ti­on aus. Die vor­ge­leg­ten Gestal­tungs­sat­zun­gen für Nierst wie auch für Ilverich schrei­ben Tra­dier­tes fest, las­sen inno­va­ti­ve Archi­tek­tur, wie auch opti­mier­te Maß­nah­men zum Kli­ma­schutz, nicht zu.

Es bleibt unklar, wel­che Ord­nungs- und Gestal­tungs­prin­zi­pi­en die­sen zu Grun­de lie­gen, deret­we­gen man Per­sön­lich­keits­rech­te ein­schränkt. Viel­falt wird mit Cha­os gleich­ge­setzt und ersetzt eine Ein­heit an For­men, Far­ben, Mate­ria­li­en – die ver­ord­ne­te Lan­ge­wei­le.

Der Städ­te- und Gemein­de­bund schreibt in sei­ner Hand­rei­chung für Gestal­tungs­sat­zun­gen: „Kul­tur und Ästhe­tik las­sen sich nicht ver­ord­nen.“ Der Blick in vie­le alte Städ­te mit umfas­sen­der his­to­ri­scher Archi­tek­tur lässt erken­nen, dass es in Gegen­wart und Ver­gan­gen­heit immer Viel­falt gege­ben hat, die durch­aus nicht zum Cha­os führt.

Nicht die Ein­falt löst den Reiz von Städ­ten wie Hei­del­berg, Lübeck u.a. aus. Nur durch muti­ge Ent­wür­fe ent­wi­ckeln sich neue For­men, neue Stil­rich­tun­gen. Nach die­ser Gestal­tungs­sat­zung gibt es dafür kei­nen Frei­raum. Wich­ti­ge Archi­tek­ten des 20. Jahr­hun­derts hät­ten kei­ne Chan­ce.

Meerbuscher Wirklichkeiten und Transparenz

In der Sit­zung des Pla­nungs­aus­schus­ses am 25. Janu­ar 2024 waren sich die Frak­tio­nen weit­ge­hend einig, dass der Ent­wurf einer Gestal­tungs­sat­zung deut­lich abge­speckt wer­den soll­te. Außer­dem soll­te eine Bür­ger­be­tei­li­gung statt­fin­den, damit auch die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger Gele­gen­heit haben, sich inhalt­lich ein­zu­brin­gen. Hier könnt ihr lesen, was wir zur Janu­ar­sit­zung bean­tragt hat­ten.

Was ist daraus geworden?

Die Ver­wal­tung hat kei­nen über­ar­bei­te­ten Ent­wurf der Gestal­tungs­sat­zung vor­ge­legt, son­dern nur ergän­zen­de Begrün­dun­gen zu beson­ders kri­ti­sier­ten Inhal­ten bei­gefügt. Als ob die­se kri­ti­schen Punk­te nur nicht rich­tig ver­stan­den wur­den.

Die vor­ge­se­he­ne Bür­ger­be­tei­li­gung soll­te nach der Ver­wal­tungs­vor­la­ge nur als Bür­ger­infor­ma­ti­on statt­fin­den.

Unser Antrag in der Sit­zung des Pla­nungs­aus­schus­ses am 21. März 2024, dass auch Bür­ge­rin­nen und Bür­ger in dem vor­ge­se­he­nen Arbeits­kreis mit­ar­bei­ten sol­len, wur­de von CDU, FDP, SPD und UWG nie­der­ge­stimmt. 

Wie geht es weiter?

Zumin­dest haben wir in der Sit­zung erreicht, dass der Bear­bei­tungs­stand der Sat­zung auf Null gesetzt wird. Das wur­de in der Sit­zung m 25. Febru­ar 2024 noch ganz anders gese­hen.

Aus unse­rem Antrag:

  • Unter Begrün­dung:
    Wir hal­ten wei­ter­hin den umge­kehr­ten Weg für sinn­voll, wir gehen von einer Null-Vari­an­te aus und es wird nur auf­ge­nom­men, was ein­ver­nehm­lich als unbe­dingt not­wen­dig erach­tet wird. Je frü­her die Betei­li­gung der Bevöl­ke­rung, umso bes­ser.

Das hat der Pla­nungs­aus­schuss zum wei­te­ren Vor­ge­hen dann auch beschlos­sen, aller­dings ohne Mit­ar­beit der Bevöl­ke­rung im Arbeits­kreis.

Presse

Die Rhei­ni­sche Post hat am 6.2.2024 über die geplan­ten Gestal­tungs­sat­zun­gen berich­tet. Hier könnt ihr den Arti­kel lesen.

Beratungsergebnis

Unser Antrag auf Bür­ger­be­tei­li­gung im Arbeits­kreis wur­de mit den Stim­men von CDU, FDP, SPD und UWG abge­lehnt.

Der Sat­zungs­ent­wurf ist aller­dings auch vom Tisch – wir star­ten mit der Null­va­ri­an­te.

Informationen

Nach oben scrollen
Skip to content