Gestaltungssatzung – unser Standpunkt
Mit jeder Gestaltungssatzung wird in Persönlichkeitsrechte eingegriffen.
Mit einem solchen Eingriff darf nicht leichtfertig umgegangen werden, zumal es sich beim Bau eines Hauses in der Regel um einen einmaligen Vorgang handelt, der eminent wichtig für das gesamte Leben der Betroffenen ist. Es muss eine strenge Abwägung zwischen dem individuellen Recht und den öffentlichen Belangen erfolgen, d.h. jeder Eingriff, jede Verordnung muss nachvollziehbar begründet werden.
Auf keinen Fall reicht eine nur geschmackliche Argumentation aus. Die vorgelegten Gestaltungssatzungen für Nierst wie auch für Ilverich schreiben Tradiertes fest, lassen innovative Architektur, wie auch optimierte Maßnahmen zum Klimaschutz, nicht zu.
Es bleibt unklar, welche Ordnungs- und Gestaltungsprinzipien diesen zu Grunde liegen, deretwegen man Persönlichkeitsrechte einschränkt. Vielfalt wird mit Chaos gleichgesetzt und ersetzt eine Einheit an Formen, Farben, Materialien – die verordnete Langeweile.
Der Städte- und Gemeindebund schreibt in seiner Handreichung für Gestaltungssatzungen: „Kultur und Ästhetik lassen sich nicht verordnen.“ Der Blick in viele alte Städte mit umfassender historischer Architektur lässt erkennen, dass es in Gegenwart und Vergangenheit immer Vielfalt gegeben hat, die durchaus nicht zum Chaos führt.
Nicht die Einfalt löst den Reiz von Städten wie Heidelberg, Lübeck u.a. aus. Nur durch mutige Entwürfe entwickeln sich neue Formen, neue Stilrichtungen. Nach dieser Gestaltungssatzung gibt es dafür keinen Freiraum. Wichtige Architekten des 20. Jahrhunderts hätten keine Chance.
Meerbuscher Wirklichkeiten und Transparenz
In der Sitzung des Planungsausschusses am 25. Januar 2024 waren sich die Fraktionen weitgehend einig, dass der Entwurf einer Gestaltungssatzung deutlich abgespeckt werden sollte. Außerdem sollte eine Bürgerbeteiligung stattfinden, damit auch die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit haben, sich inhaltlich einzubringen. Hier könnt ihr lesen, was wir zur Januarsitzung beantragt hatten.
Was ist daraus geworden?
Die Verwaltung hat keinen überarbeiteten Entwurf der Gestaltungssatzung vorgelegt, sondern nur ergänzende Begründungen zu besonders kritisierten Inhalten beigefügt. Als ob diese kritischen Punkte nur nicht richtig verstanden wurden.
Die vorgesehene Bürgerbeteiligung sollte nach der Verwaltungsvorlage nur als Bürgerinformation stattfinden.
Unser Antrag in der Sitzung des Planungsausschusses am 21. März 2024, dass auch Bürgerinnen und Bürger in dem vorgesehenen Arbeitskreis mitarbeiten sollen, wurde von CDU, FDP, SPD und UWG niedergestimmt.
Wie geht es weiter?
Zumindest haben wir in der Sitzung erreicht, dass der Bearbeitungsstand der Satzung auf Null gesetzt wird. Das wurde in der Sitzung m 25. Februar 2024 noch ganz anders gesehen.
Aus unserem Antrag:
- Unter Begründung:
Wir halten weiterhin den umgekehrten Weg für sinnvoll, wir gehen von einer Null-Variante aus und es wird nur aufgenommen, was einvernehmlich als unbedingt notwendig erachtet wird. Je früher die Beteiligung der Bevölkerung, umso besser.
Das hat der Planungsausschuss zum weiteren Vorgehen dann auch beschlossen, allerdings ohne Mitarbeit der Bevölkerung im Arbeitskreis.
Presse
Die Rheinische Post hat am 6.2.2024 über die geplanten Gestaltungssatzungen berichtet. Hier könnt ihr den Artikel lesen.
Beratungsergebnis
Unser Antrag auf Bürgerbeteiligung im Arbeitskreis wurde mit den Stimmen von CDU, FDP, SPD und UWG abgelehnt.
Der Satzungsentwurf ist allerdings auch vom Tisch – wir starten mit der Nullvariante.