Kalverdonk – ein umstrittener Wettbewerb

Der Kalverdonk in Meerbusch

Der Kal­ver­donk in Meer­busch – ein schö­nes Gebiet in Meer­busch. In Zusam­men­ar­beit mit NRW.Urban soll es bebaut wer­den. Dazu wur­de ein Wett­be­werb durch­ge­führt. Das Ergeb­nis über­zeugt uns aber inhalt­lich nicht und wir haben erheb­li­che recht­li­che Beden­ken, wie der Wett­be­werb durch­ge­führt wur­de.

Unser Antrag zur Sitzung des Planungsausschusses

  1. Der Aus­schuss für Pla­nung und Lie­gen­schaf­ten beschließt, das Ver­ga­be­ver­fah­ren Kal­ver­donk wird aus­ge­setzt.
  2. Der Pla­nungs­aus­schuss wird über die Details des Wett­be­werbs­ver­fah­rens infor­miert. (antei­lig nicht öffent­lich)
  3. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt dar­zu­le­gen, wie ein fach­lich nach­hal­ti­ger und trans­pa­ren­ter und rechts­si­che­rer Beschluss gefasst wer­den kann. Die Ent­schei­dung über das wei­te­re Ver­fah­ren trifft der Pla­nungs­aus­schuss nach Abwä­gung der inhalt­li­chen und recht­li­chen Posi­tio­nen / Kon­flik­te.
  4. Ent­spre­chend der Richt­li­ni­en für Pla­nungs­wett­be­wer­be RPW 2013 wird das Preis­ge­richt sei­ne Tätig­keit wie­der auf­neh­men und mit einer kla­ren Emp­feh­lung abschlie­ßen.

Warum das Ganze? Unsere Begründung.

  1. Das Wett­be­werbs­ver­fah­ren Kal­ver­donk ist aus unse­rer Sicht nicht kon­form mit den Richt­li­ni­en für Pla­nungs­wett­be­wer­be RPW 2013.
  2. Das Preis­ge­richt kam, ent­ge­gen der Richt­li­nie, nicht zu einem ein­deu­ti­gen Ergeb­nis. Die­se Richt­li­nie war Bestand­teil des Rats­be­schlus­ses. Das Wett­be­werbs­ver­fah­ren wur­de mit zwei zwei­ten Plät­zen abge­schlos­sen. Damit ist ent­spre­chend der Richt­li­ni­en für Pla­nungs­wett­be­wer­be RPW 2013 das Preis­ge­richts­ver­fah­ren nicht abge­schlos­sen.
  3. Wir haben erheb­li­che Beden­ken dage­gen, dass NRW.URBAN in Koope­ra­ti­on mit der Verwaltung,ohne Betei­li­gung des Preis­ge­richts und ohne Betei­li­gung der Poli­tik eigen­stän­dig einen Wett­be­werbs­sie­ger benen­nen will.
  4. Die hier­für zugrun­de­lie­gen­de Bewer­tungs-Matrix ist dem Pla­nungs­aus­schuss und dem Rat weder bekannt noch war sie Bestand­teil des Rats­be­schlus­ses zur Aus­lo­bung im Okto­ber 2022. Das hal­ten wir für recht­lich bedenk­lich.
  5. Das Preis­ge­richts­ver­fah­ren war mit erheb­li­chem zeit­li­chem und finan­zi­el­lem Auf­wand ver­bun­den. Unter Berück­sich­ti­gung diver­ser Ver­an­stal­tun­gen, Work­shops zur Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung dürf­te sich ein Auf­wand von ca. 500.000 € erge­ben. Dass das Preis­ge­richt nun trotz­dem im wei­te­ren Ver­fah­ren nur eine unter­ge­ord­ne­te Rol­le erhält, hal­ten wir für inak­zep­ta­bel.

Wir ver­wei­sen hier auf die Beur­tei­lungs­kri­te­ri­en auf Grund­la­ge des beschlos­se­nen Aus­lo­bungs­tex­tes: 

Damit sind wesent­li­che Kri­te­ri­en, wie z.B. Kli­ma­re­si­li­enz, Flä­chen­ver­brauch, Frisch­luft­ver­sor­gung, Erhalt von Gehölz­struk­tu­ren ande­ren, dem Rat unbe­kann­ten Kri­te­ri­en unter­ge­ord­net.

Unse­re Frak­ti­on hält eine ver­bind­li­che ver­fah­rens­recht­li­che und recht­li­che Bewer­tung für zwin­gend erfor­der­lich, um mög­li­cher­wei­se dro­hen­de recht­li­che Kon­flik­te aus­zu­schlie­ßen. 

Grundlagen des Preisgerichtsverfahrens

Kom­men­tie­rung und Hand­lungs­emp­feh­lun­gen waren Teil der Beschluss­fas­sung des Rates der Stadt Meer­busch zum Wett­be­werbs­ver­fah­ren Kal­ver­donk im Okto­ber 2022.

In den Richt­li­ni­en heißt es:

„Ziel eines Rea­li­sie­rungs­wett­be­werbs ist die anschlie­ßen­de Auf­trags­ver­ga­be. Eine wesent­li­che Auf­ga­be des Preis­ge­richts besteht dar­in, eine kla­re, ein­deu­ti­ge Emp­feh­lung für die Beauf­tra­gung und wei­te­re Bear­bei­tung der Auf­ga­be aus­zu­spre­chen. Eine Ver­ga­be von meh­re­ren gleich­ran­gi­gen Prei­sen soll ver­mie­den wer­den.“

Und:

(3) Über­ar­bei­tungs­pha­se

„Kann das Preis­ge­richt kei­ne der in die enge­re Wahl gezo­ge­nen Arbei­ten ohne eine den Ent­wurf maß­geb­lich ver­än­dern­de Über­ar­bei­tung zur Aus­füh­rung emp­feh­len, kann es vor einer Zuer­ken­nung der Prei­se eine Über­ar­bei­tung von in die enge­re Wahl gezo­ge­nen Arbei­ten emp­feh­len, sofern der Aus­lo­ber zustimmt und die Finan­zie­rung gesi­chert ist. Art und Umfang der Über­ar­bei­tung sind geson­dert für jede Arbeit unter Wah­rung der Anony­mi­tät fest­zu­le­gen und nur dem betrof­fe­nen Ver­fas­ser mit­zu­tei­len.

Der Aus­lo­ber gewährt in der Regel in Abhän­gig­keit vom Umfang der Über­ar­bei­tung ein­heit­lich für alle Teil­neh­mer ein ange­mes­se­nes Bear­bei­tungs­ho­no­rar, das nicht der Wett­be­werbs­sum­me ent­nom­men wer­den darf. Nach einer Prü­fung der erneut ein­ge­reich­ten Arbei­ten durch die Vor­prü­fung setzt das Preis­ge­richt sei­ne Bera­tung über die Zuer­ken­nung der Prei­se fort. Die Anony­mi­tät der Ver­fas­ser aller Wett­be­werbs­ar­bei­ten ist bis zur Zuer­ken­nung der Prei­se auf­recht zu hal­ten.

Wenn das Preis­ge­richt eine Über­ar­bei­tung emp­fiehlt, ist der Wett­be­werb nicht abge­schlos­sen. Alle Wett­be­werbs­re­geln gel­ten bis zum Abschluss der Über­ar­bei­tungs­pha­se und der Bekannt­ga­be der Preis­trä­ger.

Das ange­mes­se­ne Bear­bei­tungs­ho­no­rar ist gemein­sam mit der zustän­di­gen Kam­mer in Abhän­gig­keit zu den erfor­der­li­chen Leis­tun­gen zu ermit­teln.“

Die­se Grund­la­gen der Wett­be­werbs­richt­li­ni­en sind nicht beach­tet wor­den. Es wur­de nicht dar­auf hin­ge­wie­sen, dass das Preis­ge­richts­ver­fah­ren for­mal hät­te fort­ge­führt wer­den müs­sen.

Thema Kalverdonk

Auf der Pro­jekt­sei­te von NRW.Urban fin­det Ihr Infor­ma­tio­nen zum The­ma.

Möch­test du wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum Kal­ver­donk von uns? Schau unter Kon­takt. Wir ste­hen ger­ne zur Ver­fü­gung.

Beratungsergebnis

Unser Antrag wur­de kom­men­tar­los abge­lehnt. Aber kei­ne Sor­ge – eine recht­li­che Über­prü­fung wird die Mehr­heit nicht ver­hin­dern kön­nen.

Informationen

Hier könnt ihr unse­ren Antrag zum Pla­nungs­aus­schuss vom 3. März 2024 her­un­ter­la­den.

Die Rhei­ni­sche Post hat bereits über den selt­sa­men Wett­be­werb geschrie­ben

Nach oben scrollen
Weihnachten 2025
Skip to content