Gestaltungssatzungen in Meerbusch.
Kleinteilige und kleinliche Gängelei für Meerbusch durch neue Gestaltungssatzungen.
Die Stadtverwaltung möchte in den Ortsteilen Gestaltungssatzungen beschließen lassen. Aktuelle liegen Entwürfe für Ilverich und Nierst vor. Viele vorhandene Gestaltungsvarianten für Häuser wären nach der neuen Satzung verboten.
Was sind Gestaltungssatzungen?
Gestaltungssatzungen sind örtliche Bauvorschriften – im allgemeinen in Ergänzung eines Bebauungsplanes – an die äußere Baugestaltung und sprechen in erster Linie das städtebauliche Erscheinungsbild an, mit dem Ziel der Bewahrung der orts- und regionaltypischen Bauformen, Maßstäblichkeiten und Materialien. Gestaltungssatzungen dienen darüber hinaus der Förderung der Baukultur. Sie werden aufgrund des § 86 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen erlassen. (Definition auf der Webseite der Stadt Meerbusch – Link).
Der aktuelle Stand des Verfahrens.
Im Planungsausschuss am 23.11.2023 wurde der Beschlussvorschlag zu Nierst bereits beraten und nach kritischen Bewertungen unserer Fraktionen vertagt, verbunden mit dem Ziel diese kleinteiligen Vorgaben zu entschärfen.
Hiervon ist in den nun vorliegenden Satzungen faktisch nichts zu erkennen.
Wir verweisen darauf, dass der Ortsteil Osterath eine Gestaltungssatzung hat, die weniger restriktiv ist, aber trotzdem bei verschiedenen Bauvorhaben von der Verwaltung missachtet wurde. Beispiel der überdimensionierte Bau an der Ecke Meerbuscher Straße / Bahnhofstraße, der erhebliche Kritik in Ausschuss und Rat ausgelöst hat. Da regelmäßig über Befreiungen und Abweichungen diskutiert wurde, bestand Einvernehmen, die Osterather Gestaltungssatzung zu überarbeiten und flexibler zu fassen.
In Nierst und Ilverich geschieht nun das genaue Gegenteil. Auf andere Ortsteile kommen absehbar vergleichbare Einschränkungen zu.
Wer mit offenen Augen durch Nierst und Ilverich geht, wird feststellen, dass die vorhandene Baustruktur keineswegs das wiederspielgelt, was in den zukünftigen Satzungen vorgeschrieben werden soll.
Die Verwaltung schreibt z.B. selbst zu den Fensterformen,
„Eine typische Fenstergestaltung lässt sich in der Materialität der Rahmen nicht erkennen; allerdings tritt ein Seitenverhältnis von 2 zu 3 (Breite x Höhe) häufig auf. Auch bestimmte Fensterteilungen oder Sprossen sind nicht in einer solchen Weise vorherrschend, dass sie als typisch bezeichnet werden können.“
Die Einschätzung, dass etwas häufig vorkommt, soll nun den Rahmen für alle weiteren Planungen festlegen? Das ist aus unserer Sicht völlig unangemessen und bedarf der Überarbeitung.
Das alles geht deutlich zu weit. Zusammen mit der Fraktion “Die Fraktion” haben wir daher einen Antrag zum Thema Gestaltungssatzungen zur Sitzung des nächsten Planungsausschusses gestellt.
Unser Antrag zu Gestaltungssatzungen.
In unserem gemeinsamen Antrag fordern wir:
- Die Tagesordnungspunkte werden vertagt.
- In den Gemeinden Nierst und Ilverich werden jeweils Bürgerversammlungen angeboten, in denen die Inhalte der Gestaltungssatzungen thematisiert werden.
- Die Entwürfe werden unter Berücksichtigung der Bürgerbeteiligung überarbeitet.
Unsere Begründung:
Die vorliegenden Satzungen werden erhebliche Auswirkungen für die Einwohner und Einwohnerinnen in Nierst und Ilverich haben.
- Zukünftige bauliche Maßnahmen lassen keinen kreativen Spielraum,
die vorgegebenen Restriktionen schränken Gestaltungsmöglichkeiten massiv und völlig unnötig ein. - Die Baukosten dürften sich, je nach Ausführung erheblich erhöhen.
- Aus einem Beschluss der vorliegenden Satzungen ergeben sich umfassende Verbote und Vorgaben, wie z.B.:
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- Keine verputzten Fassaden
- Keine Farbwahl von Fassade und Dach (nur matte braune oder grauschwarze Farbtönung)
- Keine freie Wahl der Dachform
- Einschränkungen der Nutzung von Photovoltaik
- Keine Bauten oder Anbauten mit Holzkonstruktionen
- Keine freie Materialwahl
- Keine Fenster die breiter als höher sind (liegende Fenster und Fensterbänder sind ausgeschlossen)
- Keine Giebelfenster
Den kompletten Antragstext könnt ihr wie immer als PDF unten herunterladen.
Beratungsergebnis
Unser Antrag wird in der nächsten Sitzung des Planungsausschusses behandelt.