Gestaltungssatzungen

Gestaltungssatzungen in Meerbusch.

Kleinteilige und kleinliche Gängelei für Meerbusch durch neue Gestaltungssatzungen.

Die Stadt­ver­wal­tung möch­te in den Orts­tei­len Gestal­tungs­sat­zun­gen beschlie­ßen las­sen. Aktu­el­le lie­gen Ent­wür­fe für Ilverich und Nierst vor. Vie­le vor­han­de­ne Gestal­tungs­va­ri­an­ten für Häu­ser wären nach der neu­en Sat­zung ver­bo­ten.

Was sind Gestaltungssatzungen?

Gestal­tungs­sat­zun­gen sind ört­li­che Bau­vor­schrif­ten – im all­ge­mei­nen in Ergän­zung eines Bebau­ungs­pla­nes – an die äuße­re Bau­ge­stal­tung und spre­chen in ers­ter Linie das städ­te­bau­li­che Erschei­nungs­bild an, mit dem Ziel der Bewah­rung der orts- und regio­nal­ty­pi­schen Bau­for­men, Maß­stäb­lich­kei­ten und Mate­ria­li­en. Gestal­tungs­sat­zun­gen die­nen dar­über hin­aus der För­de­rung der Bau­kul­tur. Sie wer­den auf­grund des § 86 Bau­ord­nung für das Land Nord­rhein-West­fa­len erlas­sen. (Defi­ni­ti­on auf der Web­sei­te der Stadt Meer­busch – Link).

Der aktuelle Stand des Verfahrens.

Im Pla­nungs­aus­schuss am 23.11.2023 wur­de der Beschluss­vor­schlag zu Nierst bereits bera­ten und nach kri­ti­schen Bewer­tun­gen unse­rer Frak­tio­nen ver­tagt, ver­bun­den mit dem Ziel die­se klein­tei­li­gen Vor­ga­ben zu ent­schär­fen.

Hier­von ist in den nun vor­lie­gen­den Sat­zun­gen fak­tisch nichts zu erken­nen.

Wir ver­wei­sen dar­auf, dass der Orts­teil Oste­rath eine Gestal­tungs­sat­zung hat, die weni­ger restrik­tiv ist, aber trotz­dem bei ver­schie­de­nen Bau­vor­ha­ben von der Ver­wal­tung miss­ach­tet wur­de. Bei­spiel der über­di­men­sio­nier­te Bau an der Ecke Meer­bu­scher Stra­ße / Bahn­hof­stra­ße, der erheb­li­che Kri­tik in Aus­schuss und Rat aus­ge­löst hat. Da regel­mä­ßig über Befrei­un­gen und Abwei­chun­gen dis­ku­tiert wur­de, bestand Ein­ver­neh­men, die Oste­ra­ther Gestal­tungs­sat­zung zu über­ar­bei­ten und fle­xi­bler zu fas­sen.

In Nierst und Ilverich geschieht nun das genaue Gegen­teil. Auf ande­re Orts­tei­le kom­men abseh­bar ver­gleich­ba­re Ein­schrän­kun­gen zu.

Wer mit offe­nen Augen durch Nierst und Ilverich geht, wird fest­stel­len, dass die vor­han­de­ne Bau­struk­tur kei­nes­wegs das wie­der­spiel­gelt, was in den zukünf­ti­gen Sat­zun­gen vor­ge­schrie­ben wer­den soll.

Die Ver­wal­tung schreibt z.B. selbst zu den Fens­ter­for­men,

„Eine typi­sche Fens­ter­ge­stal­tung lässt sich in der Mate­ria­li­tät der Rah­men nicht erken­nen; aller­dings tritt ein Sei­ten­ver­hält­nis von 2 zu 3 (Brei­te x Höhe) häu­fig auf. Auch bestimm­te Fens­ter­tei­lun­gen oder Spros­sen sind nicht in einer sol­chen Wei­se vor­herr­schend, dass sie als typisch bezeich­net wer­den kön­nen.“

Die Ein­schät­zung, dass etwas häu­fig vor­kommt, soll nun den Rah­men für alle wei­te­ren Pla­nun­gen fest­le­gen? Das ist aus unse­rer Sicht völ­lig unan­ge­mes­sen und bedarf der Über­ar­bei­tung.

Das alles geht deut­lich zu weit. Zusam­men mit der Frak­ti­on “Die Frak­ti­on” haben wir daher einen Antrag zum The­ma Gestal­tungs­sat­zun­gen zur Sit­zung des nächs­ten Pla­nungs­aus­schus­ses gestellt.

Unser Antrag zu Gestaltungssatzungen.

In unse­rem gemein­sa­men Antrag for­dern wir:

  1. Die Tages­ord­nungs­punk­te wer­den ver­tagt.
  2. In den Gemein­den Nierst und Ilverich wer­den jeweils Bür­ger­ver­samm­lun­gen ange­bo­ten, in denen die Inhal­te der Gestal­tungs­sat­zun­gen the­ma­ti­siert wer­den.
  3. Die Ent­wür­fe wer­den unter Berück­sich­ti­gung der Bür­ger­be­tei­li­gung über­ar­bei­tet.

Unse­re Begrün­dung:

Die vor­lie­gen­den Sat­zun­gen wer­den erheb­li­che Aus­wir­kun­gen für die Ein­woh­ner und Ein­woh­ne­rin­nen in Nierst und Ilverich haben.

 

  • Zukünf­ti­ge bau­li­che Maß­nah­men las­sen kei­nen krea­ti­ven Spiel­raum,
    die vor­ge­ge­be­nen Restrik­tio­nen schrän­ken Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten mas­siv und völ­lig unnö­tig ein.
  • Die Bau­kos­ten dürf­ten sich, je nach Aus­füh­rung erheb­lich erhö­hen.
  • Aus einem Beschluss der vor­lie­gen­den Sat­zun­gen erge­ben sich umfas­sen­de Ver­bo­te und Vor­ga­ben, wie z.B.:
    • Kei­ne ver­putz­ten Fas­sa­den
    • Kei­ne Farb­wahl von Fas­sa­de und Dach (nur mat­te brau­ne oder grau­schwar­ze Farb­tö­nung)
    • Kei­ne freie Wahl der Dach­form
    • Ein­schrän­kun­gen der Nut­zung von Pho­to­vol­ta­ik
    • Kei­ne Bau­ten oder Anbau­ten mit Holz­kon­struk­tio­nen
    • Kei­ne freie Mate­ri­al­wahl
    • Kei­ne Fens­ter die brei­ter als höher sind (lie­gen­de Fens­ter und Fens­ter­bän­der sind aus­ge­schlos­sen)
    • Kei­ne Gie­bel­fens­ter

Den kom­plet­ten Antrags­text könnt ihr wie immer als PDF unten her­un­ter­la­den.

Beratungsergebnis

Unser Antrag wird in der nächs­ten Sit­zung des Pla­nungs­aus­schus­ses behan­delt.

Informationen

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