Gebührenstaffelung in der Musikschule?
Die Fraktion GRÜN-alternativ im Rat der Stadt Meerbusch setzt sich für eine gerechtere Gestaltung der Gebühren der Musikschule Meerbusch ein. In einer Anfrage zur Sitzung des Kulturausschusses am 4. September 2024 bittet die Fraktion um eine rechtliche Prüfung, ob eine gestaffelte Gebührenordnung für die Schule eingeführt werden kann.
Hintergrund der Anfrage ist die derzeitige Situation, dass Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringerem Einkommen nur eingeschränkten Zugang zu den Angeboten haben. Bisher sind ermäßigte Beiträge in der Regel an staatliche Transferleistungen gekoppelt, was nach Ansicht der GRÜN-alternativ Fraktion sozial ungerecht ist.
Musikschule für Alle
“Wir möchten sicherstellen, dass alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern, Zugang zu musikalischer Bildung haben”, so Torsten Schmitt, Sprecher der Fraktion. “Eine Staffelung der Nutzungsgebühren, ähnlich wie bei den Kindertageseinrichtungen, könnte eine Lösung sein.”
Die Fraktion stellt in ihrer Anfrage drei zentrale Fragen:
- Besteht grundsätzlich die Möglichkeit, gestaffelte Nutzungsentgelte für die Musikschule einzuführen?
- Wäre eine vergleichbare Staffelung wie bei den Kindertageseinrichtungen rechtlich zulässig?
- Könnten die Einkommensnachweise, die bei den Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen verwendet werden, auch für die Musikschule Anwendung finden, sofern die Eltern zustimmen?
“Durch eine solche Regelung könnten wir den Zugang zur Musikschule für Menschen aus niedrigeren Einkommensgruppen erleichtern und gleichzeitig die Belastungen für den städtischen Haushalt sozial gerechter steuern”, fügt Norbert Stirken, Mitglied der GRÜN-alternativ Fraktion, hinzu.
Die Fraktion GRÜN-alternativ erwartet eine zeitnahe Klärung, insbesondere der rechtlichen Fragen, um mögliche spätere Anpassungen zu prüfen.