Ein Beitrag zum Thema Wohnraum zu günstigen Konditionen.
Boden kann nicht beliebig vermehrt werden. Diese simple Erkenntnis sollte auf kommunaler Ebene auch entsprechendes politisches Handeln nach sich ziehen.
Unser Vorschlag, den wir als Antrag für den Hauptausschuss am 6. Juni 2023 gestellt haben:
Die Verwaltung wird beauftragt ein Konzept zu erarbeiten, das aufzeigt, welche Möglichkeiten geeignet wären, bei Wohn- und Gewerbebaumaßnahmen auf Veräußerungen städtischer Flächen an Investoren zu verzichten und damit insbesondere sicherzustellen, dass
- Grundstücke weiter im Eigentum der Stadt Meerbusch bleiben
- Wohnraum zu günstigeren Konditionen angeboten werden kann und damit bedarfsgerechte Angebote bezahlbaren/preisgünstigen Wohnraums geschaffen
Wir beantragen, die Ergebnisse im Rahmen einer Sondersitzung möglichst unter Einbeziehung
- des Mietervereins NRW
- des Landrats, Herrn Petrauschke (Kreisservicegesellschaft)
- einer anderen kommunalen Wohnbaugesellschaft, soweit diese Interesse signalisiert hat
vorzustellen.
Unsere Fraktion bittet insbesondere um Prüfung folgender möglicher Instrumente:
- Erbpacht
- Planung und Organisation in Kooperation mit der neu gegründeten Kreisservicegesellschaft Wohnen (siehe Vortrag des Landrats Petrauschke im HAFA am 24.6.2021 zur Service- und Koordinierungsgesellschaft für preisgünstigen Wohnraum im Rhein-Kreis Neuss)
- Bildung einer Wohnbaugesellschaft (evtl. zusammen mit anderen Kommunen) oder Kooperation mit einer bestehenden Wohnbaugesellschaft (wünschenswert wäre der Bauverein Meerbusch oder z.B. die GWG)
Beratungsergebnis
Unser Antrag wurde mit den Stimmen von CDU und FDP abgelehnt.