aktualisiert am 1. August 2023
Beitrag zum Thema Verwaltung und Öffentlichkeit
Was war das denn? Ist die Öffentlichkeit in Meerbusch unerwünscht und zukünftig abgeschafft?
Das könnte man fast meinen – denn nach dem Willen der Verwaltung soll die neue Hauptsatzung (die Grundlage für die Tätigkeit der politischen Gremien) einen neuen Passus erhalten, der es der Verwaltung erlaubt, in bestimmten Fällen Sachverhalte in nichtöffentlicher Sitzung zu besprechen.
Es ist grundsätzlich auch in der Gemeindeordnung vorgesehen, dass in eng abgegrenzten Fällen ein Sachverhalt in nichtöffentlicher Sitzung besprochen werden kann (z.B. Personalangelegenheiten, Steuerangelegenheiten). Grundsätzlich gilt aber der Grundsatz der Öffentlichkeit, damit sich Bürger:innen auch ein Bild davon machen können, was in politischen Gremien besprochen wird.
Jetzt soll allerdings bei der Aufzählung der Sachverhalte, die nicht-öffentlich behandelt werden dürfen, noch folgender Punkt hinzukommen:
- Angelegenheiten, in denen aufgrund organisatorischer und/oder strategischer Überlegungen der Meinungsbildungsprozess innerhalb der Verwaltung noch nicht abgeschlossen ist (Schutz des behördlichen Entscheidungsbildungsprozesses)
Ein toller Gummiparagraph, nicht wahr? Mit dieser Begründung und ein wenig sprachlicher Übung kann man auch die Anschaffung von Briefpapier in der Verwaltung als nicht-öffentlich (also geheim) erklären.
Öffentlichkeit als Grundsatz
Eine derartige Formulierung halten wir für rechtswidrig, da sie dem Grundsatz der Öffentlichkeit nicht entspricht.
Update vom 3. Juli 2023
Unsere Argumentation wird nun auch durch ein Rechtsgutachten gestärkt. Die RP berichtet in ihrer Ausgabe vom 3. Juli 2023 darüber.
Update vom 1. August 2023
Die Stadt Meerbusch hat unsere Auffassung nun übernommen und wird die Formulierung ersatzlos streichen. Die RP berichtet in ihrer Ausgabe vom 1. August 2023 darüber.
Unser Antrag wurde mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP abgelehnt.