Stiftung Haus Meer

Vorschlag: Stiftung Haus Meer.

Kann ein Stif­tungs­mo­dell für Haus Meer ziel­füh­rend sein?

Wir den­ken, ja. War­um?

Es dürf­te nicht rea­lis­tisch sein, dass das Gelän­de Haus Meer rein pri­vat­wirt­schaft­lich, bei einer denk­mal- und umwelt­ver­träg­li­chen Bebau­ung, das heißt

  • kei­ne nen­nens­wer­te Ent­wick­lung im Nor­den
  • Bebau­ung über­wie­gend auf den Schloss- und Klos­ter­fun­da­men­ten
  • Beach­tung der Bau­hö­he des frü­he­ren Klos­ters
  • Erhalt des Parks (und öffent­li­che Nut­zung)
  • Siche­rung der Denk­ma­le

wirt­schaft­lich betrie­ben wer­den kann.

Inso­fern sind Bemü­hun­gen, das Gesamt­denk­mal zu sichern, zwangs­läu­fig an den wirt­schaft­li­chen Nut­zen einer Pla­nungs­maß­nah­me gekop­pelt. Hier­an sind alle bis­he­ri­gen Pla­nungs­vor­ha­ben geschei­tert.

Ändern sich die Eigen­tums­ver­hält­nis­se nicht oder nicht antei­lig, wer­den Inves­toren­pla­nun­gen immer im Kon­flikt mit dem Denk­mal­schutz und dem Natur­schutz ste­hen und in der Umset­zung recht­lich schwie­rig wer­den. Ohne eine Ver­ant­wor­tung oder eine Teil­ver­ant­wor­tung der Stadt, ist eine denk­mal- und natur­schutz­ver­träg­li­che Per­spek­ti­ve mit Sicher­heit aus­zu­schlie­ßen.

Daher haben GRÜN-alter­na­tiv Meer­busch und Die Frak­ti­on einen Antrag gestellt, der die Mög­lich­kei­ten einer der­ar­ti­gen Stif­tungs­lö­sung prü­fen soll. Fol­gen­des haben wir bean­tragt:

  1. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, mit dem Eigen­tü­mer des Gesamt­denk­mals Haus Meer in Ver­hand­lung zu tre­ten, um Alter­na­ti­ven zu einer rein wirt­schaft­lich gepräg­ten Inves­to­ren-pla­nung anzu­stre­ben.
  2. Die Stadt Meer­busch über­nimmt, soweit Ein­ver­neh­men erzielt wird, Mit­ver­ant­wor­tung, auch finan­zi­ell, für die Ent­wick­lung auf dem Gelän­de Haus Meer. Ange­strebt wird mit dem Eigen­tü­mer zusam­men, die Siche­rung des Gesamt­denk­mals (Park und Baudenkmale)und  die Schaf­fung von Bau­rech­ten.
  3. Die Stadt erwirbt Antei­le des Gelän­des Haus Meer (ins­be­son­de­re den Park). Hier­für sind erfor­der­li­che Haus­halts­mit­tel zu ermit­teln und ein­zu­stel­len.
  4. Es wird eine Ver­ein­ba­rung zwi­schen der Stadt Meer­busch und dem Eigen­tü­mer zur Kos­ten­be­tei­li­gung zur Park­pfle­ge und zur Siche­rung der Denk­ma­le getrof­fen.
  5. Es soll ein B‑Planverfahren (nicht vor­ha­ben­be­zo­gen) unter Beach­tung der Beden­ken des Land­schafts­ver­ban­des Rhein­land ein­ge­lei­tet wer­den.
  6. Eine Stif­tung Haus Meer soll geprüft und ange­strebt,
  7. För­der­mög­lich­kei­ten sol­len ermit­telt und nach­fol­gend bean­tragt wer­den.

Beratungsergebnis

Unser Antrag wur­de mit den Stim­men von CDU und FDP abge­lehnt.

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