Wohnraumvermarktung und Flächenmanagement – in Zeiten von Klimawandel, Verteuerung von Wohnraum, steigenden Kreditzinsen und veränderten Bedarfen auch in Meerbusch ein wichtiges Thema.
Warum sind Wohnraumvermarktung und Flächenmanagement wichtig?
Wohnraumvermarktung und Flächenmanagement – in Zeiten von Klimawandel, Verteuerung von Wohnraum, steigenden Kreditzinsen und veränderten Bedarfen auch in Meerbusch ein wichtiges Thema.
Schon im Mai 2023 haben wir eine Sondersitzung zu diesem Thema beantragt. Wir haben uns dabei an folgenden Punkten orientiert:
- Grund und Boden sind beschränkt. Das Maß an Flächenversiegelung muss daher dringend eingeschränkt werden.
- Jede an Investoren veräußerte Fläche ist im Regelfall dauerhaft für städtische Vorhaben verloren.
Mit der Veräußerung an Investoren werden insbesondere hochwertige, nicht selten hochpreisige Objekte vermarktet, verbunden mit der Erwartung einer möglichst hohen Rendite.
Viele Investorenprojekte sehen große und überdurchschnittlich großen Wohnraum, vorzugsweise in Form von Einfamilienhäusern vor. Damit werden Bedarfe nach preisgünstgem Wohnraum nicht ausreichend berücksichtigt.
Meerbusch liegt bzgl. der Mietkosten deutlich über dem Durchschnitt.
Dass der Markt das regelt, führt zu „Die Großen fressen die Kleinen“; die Vermögenden verknappen den Wohnraum für Gruppen mit geringerem finanziellem Rahmen.
Viele Meerbuscher*innen, auch die mit gutem Einkommen, sind von diesen Entwicklungen massiv betroffen. Insbesondere Gruppen mit durchschnittlichem und unterdurchschnittlichem Einkommen kehren der Stadt den Rücken.
Wie können wir das erreichen?
Um allen Bürger*innen in Meerbusch gerecht zu werden, sind folgende Ansätze wichtig:
- Grundstücke sollen weiter im Eigentum der Stadt Meerbusch bleiben .
- Wohnraum ist im Eigentum der Stadt zu entwickeln und zu behalten.
- Bedarfsgerechter bezahlbarer/preisgünstiger Wohnraum muss geschaffen werden.
- Die bestmöglichen Förderoptionen müssen genutzt werden
Um alle wichtigen Akteure an einen Tisch zu bringen, sollen an dieser Sitzung teilnehmen:
- Vertretung Mieterverein NRW.
- Kreisservicegesellschaft (Landrat Petrauschke).
- Vertretung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft (Bauverein, GWG).
- ein*e Vertreter*in der NRW Bank, die Fördermittel bereitstellt.
Was beantragen wir?
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, das bestehende Konzept zur „Wohnbaulandentwicklung Meerbusch 2030 – Wohnraumbedarfsanalyse Meerbusch und vorausschauende Baulandentwicklung“ von April 2018 zu überarbeiten, verbunden mit dem Ziel, die aktuellen Entwicklungen, Verteuerung von Wohnraum, erhöhte Kreditzinsen, Klimaherausforderungen, veränderte Bedarfe bei zukünftigen Entwicklungen zu berücksichtigen.
Dazu soll auch das Strategiekonzept Wohnen Meerbusch aus dem April 2018 angepasst und fortentwickelt werden.
Unsere Begründung und weitere Informationen findet ihr im Antragstext, den ihr euch herunterladen könnt. Habt Ihr noch weitere Anregungen oder Ideen, schreibt uns bitte. Wir bringen eure Vorstellungen dann auch gerne in die kommende Sitzung ein.
Wenn ihr euch über die Fördermöglichkeiten der NRW-Bank informieren möchtet – hier geht es zur NRW-Bank.