Bürgerrat Osterath – gelebte Demokratie
Bürgerräte wie ein Bürgerrat Osterath sind inzwischen in vielen deutschen und europäischen Städten ein gängiges Instrument, um Fragen im Kommunalbereich, aber auch auf Landes- und Bundesebene zu beraten, Lösungsvorschläge zu erarbeiten und diese den zuständigen politischen Gremien als Empfehlung zuzuleiten. Mit der Einbeziehung der Bürgerschaft lassen sich auch strittige Themen im Konsens behandeln. Sowohl der beteiligte Bürgerrat wie die Verwaltung und Politik werden von diesem Austausch profitieren.
Daher stellen wir im Rat den Antrag, einen Bürgerrat Osterath einzurichten:
- Zur Überarbeitung / Erarbeitung einer Gestaltungssatzung für den Ortsteil Osterath beschließt der Rat der Stadt Meerbusch die Einrichtung eines Bürgerrats.
- Dieser Bürgerrat ist aus der Gruppe der von der Gestaltungssatzung betroffenen Personen zu bilden.
- Die mögliche Satzung soll sich auf den Kernbereich Osteraths beschränken – Zone 1.
- Die Anzahl der Beteiligten wird auf maximal 20 Personen festgelegt.
- Die Auswahl der Personen erfolgt nach dem Zufallsprinzip aus dem Melderegister.
Der Bürgerrat ist ein Projekt des Fachverbandes „Mehr Demokratie“:
• „Die teilnehmenden Einwohnerinnen und Einwohner werden erstens nach dem Zufallsprinzip ausgelost.
• Sie verhandeln zweitens ein politisches Thema.
• Die Beratung findet drittens in Form von Diskussionen in kleinen Gruppen statt.
• Viertens legen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer inhaltliche Ergebnisse vor, in der Regel Empfehlungen, oft in Form eines Bürgergutachtens.“
„Für einen Bürgerrat wird aus den Einwohnermelderegistern von Städten und Gemeinden zufällig eine vorgegebene Anzahl von Personen gezogen. Diese werden von Instituten, die mit der Durchführung des Bürgerrates beauftragt sind, mit einer Einladung zum Bürgerrat angeschrieben. Die Bürgerrat-Mitglieder sollen nach Kriterien wie Wohnort, Wohnortgröße, Alter, Geschlecht, Bildungsgrad und Migrationshintergrund so verteilt sein, dass sie die Bevölkerung annähernd abbilden.“ (Der Bürgerrat.de)
Wie die diversen Diskussionen zu Gestaltungssatzungen in Meerbusch zeigen, erwarten die betroffenen Bewohner*innen eine angemessene Beteiligung bei Entscheidungen und ein hohes Maß an Transparenz. Diese stellt ein interner Austausch zwischen Verwaltung und Politik nicht sicher.
Die Tatsache, dass für Meerbusch-Osterath bereits seit 1994 eine Gestaltungssatzung gilt, heißt nicht, dass die betroffenen Personen von den restriktiven Festlegungen in der Satzung überzeugt sind. Im Rahmen verschiedener Baumaßnahmen kam es häufig zu Konflikten, verbunden mit oft nicht nachvollziehbaren Einschränkungen für Bauträger. Auch die Verwaltung hat keine einheitliche Vorgehensweise, da regelmäßig z.T. erhebliche Abweichungen von der Gestaltungssatzung zugelassen werden, anteilig mit drohenden rechtlichen Folgen.
Unsere Fraktion ist grundsätzlich der Auffassung, dass sich eine Gestaltungssatzung, soweit sie überhaupt erforderlich ist, auf ein Minimum an Regelungen beschränken muss. Der Handlungs-spielraum von Menschen, die im Satzungsbereich leben, darf nicht durch kleinteilige oder fragwürdige Regelungen eingeschränkt werden. Wir sind der Auffassung, dass die Verantwortung grundsätzlich zunächst bei den Bauträgern und Nutzern liegt. Der Blick nach Nierst und Ilverich hat belegt, dass dieses Vertrauen in die Anwohnerschaft gerechtfertigt ist.
Wenn der Verwaltung und der Politik an der Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger gelegen ist, dann müssen wir diese bei Entscheidungsprozessen, insbesondere denen, die den unmittelbaren Lebensbereich beeinflussen, einbeziehen.
Informationen
weitere Informationen zum Thema “Bürgerräte” findet ihr auf der Webseite www.buergerrat.de