aktualisiert am 21. Dezember 2024
Brüll-Mühle
Mögliche Planungen und Beratung zum Sachstand
Zur Sitzung des Kulturausschusses am 13. November 2024 hat unsere Fraktion einen Fragenkatalog zum aktuellen Sachstand und zur Zukunft der Brüll-Mühle in Osterath gestellt.
Geschichte der Brüll-Mühle
Um das denkmalgeschützte Gebäude und das künstlerische Erbe zu bewahren, gründeten Will Brüll und seine Frau Anne die Brüll-Houfer-Stiftung. Ziel der Stiftung ist es, die Mühle als kulturelles Zentrum mit Ausstellungen, Konzerten und Veranstaltungen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Nach dem Tod des Künstlers im Jahr 2019 wurden Sicherungs- und Sanierungsarbeiten an der Mühle notwendig, um ihren Erhalt zu gewährleisten.
Es ist aber schwierig, den Stiftungsauftrag langfristig aufrecht zu erhalten, da die Mühle aufwändig saniert werden muss und diese Sanierung das Stiftungsvermögen weitgehend aufzehren würde. Seit längerer Zeit wird daher darüber nachgedacht, über einen Teilverkauf von Gebäuden auf dem Gelände finanzielle Mittel zu sichern, um den Stiftungsauftrag erfüllen zu können.
Da hier auch komplexe Rechtsfragen zum Stiftungsrecht zu beachten sind, haben wir der Verwaltung einige Fragen gestellt, um den politischen Gremien einen besseren Überblick über Risiken und Chancen der Entwicklung zu geben.
Antrag
- Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der städtischen Zuständigkeit eine Zielplanung für die Brüll’sche Mühle zu erarbeiten und dem Ausschuss bis zum 2. Quartal 2025 vorzustellen.
- Dabei soll auch dargestellt werden, welche Handlungsmöglichkeiten für die Stadt Meerbusch bestehen.
Wir bitten die Verwaltung, in der Sitzung am 13.11.2024 über
mögliche aktuelle Planungen zu berichten und den Stiftungszweck / die Stiftungsziele darzustellen.
Anfrage
nachfolgende Fragen bzgl. Brüll-Mühle bitten wir zu beantworten:
- Wie ist der aktuelle Sachstand bzgl. Bausubstanz der Mühle und weiterer Gebäude auf dem Gelände?
- Mit welchem Sanierungsaufwand ist zu rechnen?
- Ist schon über diesbezügliche Kostenregelungen gesprochen worden?
- Gibt es aktuell Überlegungen bzgl. des Verkaufs des Grundstücks und Planungen zur
- Verwendung, Bebauung des Grundstücks?
- Nutzung der Mühle?
- Wie ist das Rechtsverhältnis zwischen der Stadt Meerbusch und der Stiftung?
- Da es sich bei der Stiftung nicht um eine rechtsfähige Stiftung handelt, bitten wir um Auskunft, was sich aus dieser Art der Stiftung ergibt, was erlaubt und was nicht erlaubt ist.
- Gibt es Überlegungen, die Stiftung in eine „Verbrauchsstiftung“ zu überführen und was ergäbe sich daraus im Einzelnen?
- Wie hoch ist der aktuelle Stand des Stiftungsvermögens?
Dabei sollten die unterschiedlichen Vermögenswerte kategorisiert aufgelistet werden. - Welche Ausgaben sind nach dem Tod des Künstlers getätigt worden?
- Hat die Stiftung Erlöse erzielt, z.B. durch den Verkauf von Werken aus der Sammlung und wenn ja, welche Einnahmen wurden dafür erzielt und wann?
Weitere Fragen könnten sich aus dem Vortrag der Verwaltung ergeben.
Torsten Schmitt / Norbert Stirken
Beratungsergebnis
Unser Antrag wurde abgelehnt. Unsere Anfrage wurde beantwortet.