Beitrag zum Thema Erhalt von Bäumen und Sträuchern und die Berücksichtigung ökologischer Belange im Planungsverfahren
Bäume und Sträucher zu erhalten ist eine wichtige ökologische Aufgabe in Meerbusch. Daher fordern wir ein entsprechendes Verfahren, dass diese ökologischen Belange auch in Planungsverfahren ausreichende Berücksichtigung finden.
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften beschließt unter Bezugnahme auf Tagesordnungspunkt N12 – Arbeitsprogramm 2023:
- Der Tagesordnungspunkt ist öffentlich zu behandeln, da weder Vertragsinhalte noch private Belange anderer Personen betroffen sind.
- Bei zukünftigen B‑Planverfahren wird zum Beginn des Planungsverfahrens (vor einem Aufstellungsbeschluss) grundsätzlich dargestellt,
a. ob, und wenn ja welche, Bäume und Sträucher auf dem vorgesehenen Plangebiet vorhanden sind.
b. ob im Plangebiet Gebäude, insbesondere historisch bedeutende oder ortsbildprägende Bauten, vorhanden sind.
c. Die Darstellungen sollten einige aussagekräftige Fotos umfassen sowie eine erste grobe, aber qualifizierte Bewertung der Qualität und der Erhaltenswürdigkeit der Bäume/Sträucher, wie auch eine erste grobe qualifizierte Bewertung der Erhaltenswürdigkeit von Gebäuden. Soweit alte, möglicherweise historisch bedeutende oder ortsbildprägende Gebäude betroffen sein könnten, sollten die Untere Denkmalschutz-behörde, der Denkmalschutzbeauftragte der Stadt Meerbusch sowie einschlägig historisch kundige Heimatvereine beteiligt werden.
Begründung:
In der Vergangenheit ergaben sich oft erst im Laufe von Planungsverfahren Diskussionen oder Konflikte, wie mit vorhandenen Gehölzstrukturen oder möglicherweise vorhanden Gebäuden zu verfahren ist. Bereits durch den Aufstellungsbeschluss sind in der Regel die Grundsatzentscheidungen zum Umgang mit Häusern und Gehölzen gefallen. Häufig werden Plangebiete dem Erdboden gleich gemacht, um Neuplanungen zu ermöglichen.
Da es regelmäßig die Forderung und Erwartung gibt, dass Neuplanungen den ortsbildprägenden Charakter zu berücksichtigen haben, ist es nur zwangsläufig, dass vor einer Neuplanung möglicherweise schützenswerter Bestand erfasst und vor einer Beschlussfassung zumindest zur Kenntnis gebracht wird.
So war es in der Vergangenheit nicht selbstverständlich, dass z.B. auf den Grundsatzbeschluss, dass bei Neuplanungen vorhandene Gehölzstrukturen zu integrieren sind, verwiesen wurde. So kann sich die abstruse Situation ergeben, dass zunächst ortsbildprägende Bereiche vernichtet werden, um sich dann mit neuen Gebäuden am Ortsbild zu orientieren. Zunehmend gibt es erfreulicherweise auch positive Beispiele, wie u.a. die Planungen zum Hamacher Hof in Meerbusch-Lank, zu denen der Investor vorab den Bestand vorgestellt und die Ziele dargestellt hat. Ein solches Vorgehen halten wir für sinnvoll.
Beratungsergebnis
Unser Antrag wurde mit den Stimmen von CDU und FDP abgelehnt.