Bäume und Sträucher erhalten…

Beitrag zum Thema Erhalt von Bäumen und Sträuchern und die Berücksichtigung ökologischer Belange im Planungsverfahren

Bäu­me und Sträu­cher zu erhal­ten ist eine wich­ti­ge öko­lo­gi­sche Auf­ga­be in Meer­busch. Daher for­dern wir ein ent­spre­chen­des Ver­fah­ren, dass die­se öko­lo­gi­schen Belan­ge auch in Pla­nungs­ver­fah­ren aus­rei­chen­de Berück­sich­ti­gung fin­den.

Der Aus­schuss für Pla­nung und Lie­gen­schaf­ten beschließt unter Bezug­nah­me auf Tages­ord­nungs­punkt N12 – Arbeits­pro­gramm 2023:

  1. Der Tages­ord­nungs­punkt ist öffent­lich zu behan­deln, da weder Ver­trags­in­hal­te noch pri­va­te Belan­ge ande­rer Per­so­nen betrof­fen sind.
  2. Bei zukünf­ti­gen B‑Planverfahren wird zum Beginn des Pla­nungs­ver­fah­rens (vor einem Auf­stel­lungs­be­schluss) grund­sätz­lich dar­ge­stellt,
    a. ob, und wenn ja wel­che, Bäu­me und Sträu­cher auf dem vor­ge­se­he­nen Plan­ge­biet vor­han­den sind.
    b. ob im Plan­ge­biet Gebäu­de, ins­be­son­de­re his­to­risch bedeu­ten­de oder orts­bild­prä­gen­de Bau­ten, vor­han­den sind.
    c. Die Dar­stel­lun­gen soll­ten eini­ge aus­sa­ge­kräf­ti­ge Fotos umfas­sen sowie eine ers­te gro­be, aber qua­li­fi­zier­te Bewer­tung der Qua­li­tät und der Erhal­tens­wür­dig­keit der Bäume/Sträucher, wie auch eine ers­te gro­be qua­li­fi­zier­te Bewer­tung der Erhal­tens­wür­dig­keit von Gebäu­den. Soweit alte, mög­li­cher­wei­se his­to­risch bedeu­ten­de oder orts­bild­prä­gen­de Gebäu­de betrof­fen sein könn­ten, soll­ten die Unte­re Denk­mal­schutz-behör­de, der Denk­mal­schutz­be­auf­trag­te der Stadt Meer­busch sowie ein­schlä­gig his­to­risch kun­di­ge Hei­mat­ver­ei­ne betei­ligt wer­den.

Begrün­dung:

In der Ver­gan­gen­heit erga­ben sich oft erst im Lau­fe von Pla­nungs­ver­fah­ren Dis­kus­sio­nen oder Kon­flik­te, wie mit vor­han­de­nen Gehölz­struk­tu­ren oder mög­li­cher­wei­se vor­han­den Gebäu­den zu ver­fah­ren ist. Bereits durch den Auf­stel­lungs­be­schluss sind in der Regel die Grund­satz­ent­schei­dun­gen zum Umgang mit Häu­sern und Gehöl­zen gefal­len. Häu­fig wer­den Plan­ge­bie­te dem Erd­bo­den gleich gemacht, um Neu­pla­nun­gen zu ermög­li­chen. 

Da es regel­mä­ßig die For­de­rung und Erwar­tung gibt, dass Neu­pla­nun­gen den orts­bild­prä­gen­den Cha­rak­ter zu berück­sich­ti­gen haben, ist es nur zwangs­läu­fig, dass vor einer Neu­pla­nung mög­li­cher­wei­se schüt­zens­wer­ter Bestand erfasst und vor einer Beschluss­fas­sung zumin­dest zur Kennt­nis gebracht wird. 

So war es in der Ver­gan­gen­heit nicht selbst­ver­ständ­lich, dass z.B. auf den Grund­satz­be­schluss, dass bei Neu­pla­nun­gen vor­han­de­ne Gehölz­struk­tu­ren zu inte­grie­ren sind, ver­wie­sen wur­de. So kann sich die abstru­se Situa­ti­on erge­ben, dass zunächst orts­bild­prä­gen­de Berei­che ver­nich­tet wer­den, um sich dann mit neu­en Gebäu­den am Orts­bild zu ori­en­tie­ren. Zuneh­mend gibt es erfreu­li­cher­wei­se auch posi­ti­ve Bei­spie­le, wie u.a. die Pla­nun­gen zum Hama­cher Hof in Meer­busch-Lank, zu denen der Inves­tor vor­ab den Bestand vor­ge­stellt und die Zie­le dar­ge­stellt hat. Ein sol­ches Vor­ge­hen hal­ten wir für sinn­voll.

Beratungsergebnis

Unser Antrag wur­de mit den Stim­men von CDU und FDP abge­lehnt.

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